Privathaftpflicht prüfen: Ist Dein alter Vertrag noch gut?
Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt – und oft die älteste im Ordner. Viele Verträge stammen aus einer Zeit, in der 3 Millionen Euro Deckung als viel galten und Forderungsausfall oder Schlüsselverlust nicht dazugehörten. Wir prüfen Deinen Vertrag kostenlos und zeigen Dir jede Lücke schwarz auf weiß.
Eine Privathaftpflicht wird meist einmal abgeschlossen und dann vergessen. Der Beitrag ist niedrig, der Vertrag läuft still weiter. Genau deshalb sind viele Verträge veraltet: Sie stammen aus der Ausbildung, aus der ersten Wohnung oder aus einer Zeit vor Partner, Kindern und Hund.
Was wir in alten Haftpflicht-Verträgen oft finden
- Zu niedrige Deckungssumme: 1 oder 3 Mio. € reichen bei schweren Personenschäden oft nicht.
- Kein Forderungsausfall: Wird Dir ein Schaden zugefügt und der andere kann nicht zahlen, bleibst Du darauf sitzen.
- Kein Schlüsselverlust: Verlorene Schlüssel der Mietwohnung oder des Arbeitgebers können eine ganze Schließanlage kosten.
- Single-Tarif trotz Familie: Partner oder Kinder sind nicht oder nicht richtig versichert.
- Deliktunfähige Kinder: Schäden durch kleine Kinder sind nicht eingeschlossen.
- Mietsachschäden und Gefälligkeitsschäden: fehlen oder sind niedrig begrenzt.
- Doppelt abgesichert: Nach dem Zusammenziehen laufen zwei Verträge für dasselbe Risiko.
Worauf es bei einer guten Privathaftpflicht ankommt
| Prüfpunkt | Alter Vertrag (typisch) | Heute üblich |
|---|---|---|
| Deckungssumme pauschal | 1 – 3 Mio. € | 10 Mio. € und mehr |
| Forderungsausfall | nicht vereinbart | enthalten |
| Verlust fremder Schlüssel | nicht versichert | enthalten |
| Deliktunfähige Kinder | nicht versichert | enthalten |
| Bedingungswerk | AHB aus den 2000er-Jahren | aktuelle Bedingungen mit Leistungs-Update |
Die Tabelle zeigt typische Unterschiede. Welche Punkte auf Deinen Vertrag zutreffen, steht in Deinem Report.
Lebenssituation geändert? Dann den Vertrag prüfen
Zusammenziehen, Heirat, Kinder, ein Hund, eine Drohne oder ein Nebenverdienst mit Social Media: Jede dieser Veränderungen kann den Schutz betreffen. Besonders oft übersehen wird der unverheiratete Partner. Er ist in der Regel nur versichert, wenn er namentlich im Vertrag hinterlegt ist – häufig ohne Mehrbeitrag.
So prüfen wir: Unsere KI-gestützte Software liest Deinen Versicherungsschein aus und gleicht Deckungssumme, Leistungen und Bedingungen mit Deiner Lebenssituation ab. Daraus entsteht Dein Schutz-Score mit einer konkreten Empfehlung zu jedem Punktabzug. Bevor Du den ausführlichen Report bekommst, prüfen wir das Ergebnis persönlich.
Umstellen statt kündigen
Oft hat Dein eigener Versicherer längst einen besseren Tarif – umgestellt wird aber nur, wenn jemand danach fragt. Wir stellen Deinen Vertrag unterjährig beim jetzigen Versicherer um. Ist ein anderer Versicherer klar besser, übernehmen wir den Wechsel mit Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Einfach hochladen: Am besten das PDF vom Versicherer – ein Handyfoto genügt aber auch. Check und Report sind kostenlos und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Bei Personenschäden geht es schnell um Millionen – etwa wenn ein Mensch nach einem Unfall dauerhaft gepflegt werden muss. Gute Tarife bieten heute 10 Mio. € und mehr pauschal für Personen- und Sachschäden. Ältere Verträge mit 1 oder 3 Mio. € sollten geprüft werden.
Sie hilft, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt, der selbst keine Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann. Dann leistet Deine eigene Privathaftpflicht so, als wäre der Schädiger bei Dir versichert. Die Voraussetzungen – etwa ein gerichtliches Urteil oder eine Mindestschadenhöhe – unterscheiden sich je Tarif.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind in Familientarifen in der Regel automatisch mitversichert. Unverheiratete Partner meist nur, wenn sie namentlich im Vertrag stehen. Fehlt der Name, fehlt im Ernstfall auch der Schutz.
Einer der beiden Verträge kann meist wegfallen. Der verbleibende Vertrag muss aber angepasst werden: Familientarif statt Single-Tarif und der Partner namentlich im Vertrag. Wir prüfen beide Verträge und kümmern uns um die Umstellung.
Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – haften in vielen Fällen nicht selbst. Ohne besonderen Einschluss zahlt dann niemand. Gute Tarife übernehmen solche Schäden trotzdem im Rahmen einer vereinbarten Summe.
Ein angestellter Nebenjob ist meist unproblematisch. Selbständige Tätigkeiten – auch Fotografie, Social Media oder Kooperationen mit Marken – sind in der Privathaftpflicht in der Regel ausgeschlossen. Hier braucht es einen passenden Einschluss oder eine eigene Versicherung.